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Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen : anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention

机译:提交联合国残疾人权利技术委员会的平行报告:在根据《联合国残疾人权利公约》第35条审查德国的第一份国家报告之际

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摘要

"In Deutschland ist seit dem Inkrafttreten der UN - Behindertenrechtskonvention (UN - BRK) im Jahr 2009 eine gewisse Dynamik zugunsten ihrer Umsetzung zu verzeichnen: Bund, Länder und Gemeinden befassen sich mit der Zielsetzung der UN - BRK und bemühen sich (graduell unterschiedlich), in ihren Zuständig keitsbereichen die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Mit Blick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurden im Namen der Konvention zahlreiche Maßnahmen eingeleitet. Besonders ermutigend ist, dass viele nichtstaatliche Akteure, einschließlich der Menschen mit B ehinderungen, sich mit dem Auftrag der Konvention eng verbunden sehen und aktiv für die Verwirklichung ihrer Vorgaben eintreten. Kritsch festzuhalten ist indes, dass trotz dieser positiven Entwicklungen de r Paradigmenwechsel in der P olitik hin zu mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe an vielen Stellen bislang ausgeblieben ist. Der damit verbundene echte Strukturwandel steht noch aus. Der Vertragsstaat hat im Zeitraum 2009 - 2015 aus der Sicht der Monitoring - Stelle (MSt) bei weitem ni cht alles Notwendige und Mögliche unternommen, um die Konvention umzusetzen. In vielen Bereichen bleiben Bedeutung und Tragweite der Konvention rechtlich und praktisch w irkungslos. Der menschenrechtliche Ansatz fehlt beispielsweise bei der Entwicklung von Regierungsprogrammen (siehe Artikel 6: Gewaltschutz von Frauen und Mädchen; Artikel 14: Rechte von Menschen in psychiatrischer Versorgung), in gesetzgeberischen Maßnahmen sowie in Verwaltungs - und Gerichtsentscheid ungen (Artikel 9: Ausweitung der Zugänglichkeit). Zwar findet Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden häufig statt, aber nicht immer in geeigneten und sinnstiftenden Formaten (Artikel 4: Partizipation). Nicht zuletzt haben einige Vorgaben aus der Konvention, etwa das Prinzip der Inklusion, eine gesellschaftspolitische Dimension. So wird im Vertragsstaat zwar eine kontroverse Diskussion über Inklusion geführt, auch und gerade in der Öffentlichkeit, die sich in einigen Darstellungen dieses Berichts widerspiegelt (Artikel 24: Anforderungen an ein inklusives Schulsystem; Artikel 27: Beschäftigung in Werkstätten). Führende Stellen des Vertragsstaats (Bund wie Länder) jedoch treten vielfach dafür ein, besondere Einrichtungen für Menschen m it Behinderungen unverändert beizubehalten, was in einzelnen Sektoren, etwa bei Bildung, Wohnen und Arbeit, flächendeckend die Aufrechterhaltung von Doppelstrukturen bedeutet (Artikel 19: Deinstitutionalisierung). Solche Doppelstrukturen bergen ihrerseits die Gefahr von Ausgrenzung und Benachteiligung. In der Gesamtschau bleibt festzustellen, dass die Vorgaben der UN - BRK hierzulande noch nicht h inreichend in der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderungen angekommen sind. Politik und Regierung bedürf en eindringlicher Impulse seitens des CRPD - Ausschusses, um bestehende Problemlagen, bekannte Konfliktpunkte und ungeklärte Umsetzungsfragen entschlossen anzugehen. Zu kritisieren ist überdies in Bezug auf das laufende Prüfverfahren, dass Deutschland als Ve rtragsstaat w eit hinter seinen Möglichkeiten zurückgeblieben ist. Der Erstbericht (2011) an den UN - Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ( CRPD - Ausschuss) verzeichnet zwar eine Reihe von Initiativen und Programmen zur Förderung der Tei lhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Maßnahmen zu deren Gleichstellung. Eine selbstkritische Analyse von bestehenden Problemen und Umsetzungsdefiziten bleibt jedoch weitestgehend aus. Unter vielen Artikeln stellt der Vertragsstaat lediglich die Gesetzeslage dar, ohne sich mit der Umsetzungssituation auseinanderzusetzen. Die Darstellung des Vertragsstaats bleibt damit letztlich unbefriedigend. Auch in der Antwort auf die „List of Issues“ des CRPD - Ausschusses (im Folgenden abgekürzt mit „ Frageliste“) vo n 2014 (CRPD/D/DEU/Q/1; in deutscher Übersetzung siehe MSt (2014c)) gelingt es dem Vertragsstaat nicht, mit dem angemessenen Problembewusstsein und sachlicher Tiefe auf die aufgeworfenen Fragen zu reagieren. Einige Antworten zielen an den Fragen vorbei. Be sonders problematisch sind die Antworten aus den Zuständigkeitsbereichen der Länder: Inhaltlich werden die verschiedenen Problemlagen von den Ländern zwar teilweise angetippt, jedoch stark verkürzt wiedergegeben oder eine Erklärung bleibt ganz aus. Ein Ges amtbild lässt sich daraus kaum entwickeln." (Autorenreferat)
机译:“在德国,自《联合国残疾人权利公约》于2009年生效以来,一直有一定的动力支持该公约的执行。促进残疾人在其责任范围内的平等和参与以《公约》的名义采取了许多有关残疾人权利的措施,特别令人鼓舞的是,包括残疾人在内的许多非国家行为者团结一致与《公约》的任务规定密切相关并为实现其目标而积极努力,但必须指出的是,尽管取得了这些积极进展,但政治模式向着更多的自决和平等参与的转变迄今未能实现关联的实际结构变化 依然悬而未决。从监测机构(MSt)的角度来看,缔约国没有尽一切可能和可能在2009-2015年期间实施该公约。该公约的含义和范围在许多领域在法律和实践上仍然无效。例如,在制定政府计划时(见第6条:防止暴力侵害妇女和女童;第14条:精神病患者的权利),立法措施以及行政和法院判决(第9条:扩大可及性),缺乏基于人权的方法。 。残疾人及其协会的参与经常发生,但并不总是以适当和有意义的形式进行(第四条:参与)。最后但并非最不重要的一点是,公约的某些规定,例如包容原则,具有社会政治意义。例如,关于是否包括在缔约国内,特别是在公共场合,存在争议性的讨论,这一点反映在本报告的一些介绍中(第24条:全纳学校制度的要求;第27条:讲习班的就业)。但是,缔约国的领导机构(联邦和州)经常主张残疾人的特殊设施保持不变,这意味着在教育,住房和工作等各个部门保持全面的双重结构(第19条:非机构化) 。这样的双重结构又具有排斥和不利的风险。总体而言,仍有待观察的是,《联合国残疾人权利公约》的要求尚未达到德国残疾人的生活现实。政客和政府需要CRPD委员会的大力推动,以便果断解决现有问题,已知的冲突点和尚未解决的实施问题。关于正在进行的测试程序,还必须批评德国作为一个签约国,远远落后于它的可能性。联合国残疾人权利技术委员会(CRPD委员会)的第一份报告(2011年)列出了一些促进残疾人参与的举措和计划,以及与残疾人平等的措施。但是,基本上没有对现有问题和实施缺陷进行自我批评的分析。在许多条款中,缔约国仅陈述法律情况而不必处理执行情况。缔约国家的代表性最终仍然不能令人满意。自2014年起对CRPD委员会的“问题清单”(以下简称为“问题清单”)做出回应(CRPD / D / DEU / Q / 1;德语翻译,见MSt(2014c)),缔约国不以适当的认识水平和事实深度来回应所提出的问题。一些答案是针对问题的。联邦州责任领域的答案尤其成问题:就内容而言,联邦州触及了各个问题领域中的一些领域,但都以非常简略的形式转载,或者根本没有给出任何解释。由此很难形成一幅全貌。”(作者的演讲)

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